Nutzungsbedingungen für die ToolTime Echo App

Zuletzt aktualisiert: 20.05.2026

Der ToolTime SERVICE (wie unten definiert) richtet sich nur an natürliche oder juristische Personen, die den SERVICE in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB). Diese Nutzungsbedingungen („VEREINBARUNG“) werden zwischen Tooltime GmbH, Boxhagener Str. 119, 10245 Berlin, („TOOLTIME“) und dem den SERVICE nutzenden Unternehmer („NUTZER“) geschlossen (TOOLTIME und NUTZER werden jeweils als eine „PARTEI“ und gemeinsam als die „PARTEIEN“ bezeichnet).

Durch die Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen (i) stimmen Sie dem Abschluss der VEREINBARUNG zwischen dem NUTZER und TOOLTIME zu, (ii) sichern Sie zu, dass Sie zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des NUTZERS berechtigt sind und (iii) erklären, dass Sie die VEREINBARUNG nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB abschließen.

1. Service.

1.1 TOOLTIME Services.

Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung einer Software („SERVICE“) als mobile Applikation durch TOOLTIME, die es dem NUTZER ermöglicht, die Arbeitsdokumentation seines Handwerksbetriebes in Bezug auf seine Kunden, bei denen es sich um Unternehmer i.S.v. § 14 BGB als auch um Verbraucher i.S.v. § 13 BGB handeln kann („KUNDEN“), zu digitalisieren und die Berichtsgenerierung des Arbeitsfortschritts zu automatisieren.

Bei keiner der Beschreibungen des SERVICES und keiner der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG handelt es sich seitens TOOLTIME um eine zugesicherte Eigenschaft oder Garantie.

1.2 Nutzung von künstlicher Intelligenz.

Im Rahmen des SERVICES bietet TOOLTIME die Option, durch Spracheingabe sowie durch Eingabe von Bildmaterialien Textbausteine zu generieren. Hierfür nutzt TOOLTIME den Dienst Google Vertex AI von Google Cloud EMEA Ltd.

1.3 Internetverbindung.

Die Nutzung des SERVICES durch den NUTZER setzt für jedes hierzu eingesetzte Endgerät eine funktionierende Internetverbindung voraus. Die Geschwindigkeit des SERVICES hängt von der Geschwindigkeit der eingesetzten Internetverbindung ab. Die Bereitstellung einer Internetverbindung ist nicht Bestandteil dieser VEREINBARUNG. Gegebenenfalls fallen für den NUTZER beim Herunterladen der APP und der Nutzung des SERVICES gesonderte Kosten seitens seines bzw. ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters für die Datenübertragung über das Internet an. Die Datenkommunikation über das Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und nicht jederzeit verfügbar. TOOLTIME ist für eine hierauf basierende eingeschränkte Nutzbarkeit des SERVICES nicht verantwortlich.

1.4 Systemvoraussetzungen.

Der SERVICE ist als mobile Applikation („APP“) auf Smartphones mit einem jeweils aktuellen Android- oder iOS-Betriebssystem nutzbar. Die APP muss vom NUTZER im Apple Appstore bzw. Google Play Store (jeweils ein „APP STORE“) zu den dort geltenden Bedingungen heruntergeladen werden.

Der NUTZER ist verpflichtet, die heruntergeladene APP stets auf dem neuesten Stand zu halten und im APP STORE veröffentlichte neue Versionen oder Updates unverzüglich zu installieren, um die Funktion des SERVICES zu gewährleisten.

1.5 Links.

Soweit der SERVICE dem NUTZER Hyperlinks oder Deep-Links zu Websites, Diensten oder Inhalten von Drittanbietern (z.B. Kartendienste) bereitstellt, gelten für deren Nutzung ausschließlich die Bedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter. TOOLTIME macht sich diese Inhalte nicht zu eigen, übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Verfügbarkeit oder Rechtmäßigkeit und haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung solcher Drittangebote entstehen, sofern TOOLTIME nicht nach zwingendem Recht verantwortlich ist. Die Bereitstellung von Links lässt die Verantwortlichkeit von TOOLTIME für den SERVICE unberührt.

1.6 Drittinhalte.

Der SERVICE erlaubt es dem NUTZER, auf bestimmte Plattformen, Inhalte oder Informationen von Dritten („DRITTINHALTE“) zuzugreifen. TOOLTIME ist für DRITTINHALTE nicht verantwortlich und prüft diese nicht auf ihre Richtigkeit. Die Quelle der über den SERVICE bereitgestellten DRITTINHALTE wird soweit möglich im Rahmen des SERVICES angezeigt. DRITTINHALTE werden vom NUTZER nach seiner eigenen Wahl und in seiner eigenen Verantwortung verwendet. Der NUTZER erkennt an, dass sich die Natur, Art, Qualität und Verfügbarkeit der DRITTINHALTE jederzeit ändern kann.

1.7 Subunternehmer.

TOOLTIME darf bezüglich der Erbringung des SERVICES oder Teilen davon Unteraufträge erteilen bzw. Subunternehmer einbeziehen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet TOOLTIME nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem NUTZER zur vollständigen Vertragserfüllung. Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten des NUTZERS im Auftrag von TOOLTIME verarbeiten, gelten ergänzend die Bestimmungen der mit TOOLTIME vereinbarten AVV (wie in Ziffer 5.1 definiert) in Bezug auf Subunternehmer.

1.8 Verfügbarkeit.

TOOLTIME ist bemüht, im Rahmen seiner technischen und organisatorischen Möglichkeiten für die Nutzung des SERVICES eine Verfügbarkeit zu gewährleisten. TOOLTIME übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit des SERVICES. TOOLTIME weist insbesondere darauf hin, dass es aufgrund des Entwicklungsstands zu Fehlern und Einschränkungen bei der Nutzung kommen kann.

2. Rechte.

2.1 Nutzungsrechte am SERVICE.

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser VEREINBARUNG räumt TOOLTIME dem NUTZER das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, räumlich auf den Europäischen Wirtschaftsraum, Großbritannien und die Schweiz sowie zeitlich auf die LAUFZEIT der VEREINBARUNG beschränkte Recht ein, den SERVICE zu nutzen. Der NUTZER ist nicht berechtigt, den SERVICE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung, ein Verkauf oder anderweitiger Vertrieb des SERVICES ist dem NUTZER somit ausdrücklich nicht gestattet. Der NUTZER darf den SERVICE nur vervielfältigen, soweit dies zu dessen bestimmungsgemäßen Benutzung laut der jeweils zwischen den PARTEIEN anwendbaren LEISTUNGSBESCHREIBUNG, erforderlich ist (z.B. Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher).

2.2 Nutzungsrechte an den NUTZERDATEN.

Die vom NUTZER in den SERVICE hochgeladenen Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der NUTZER räumt TOOLTIME hiermit das Recht ein, die NUTZERDATEN dem NUTZER bei deren Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln, sie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen und sie auch sonst, soweit zur Durchführung dieser VEREINBARUNG erforderlich, zu nutzen. Der NUTZER sichert hiermit zu, dass er über alle zur vorstehenden Rechteeinräumung notwendigen Rechte an den NUTZERDATEN verfügt bzw. sich diese, soweit erforderlich, von Dritten hat einräumen lassen. Der NUTZER darf insbesondere nur solche Bilder hochladen, an denen er über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung nicht Rechte Dritter verletzt.

2.3 Feedback und Vorschläge.

Wenn der NUTZER TOOLTIME Vorschläge, Empfehlungen oder Ideen (insgesamt „VORSCHLÄGE“) unterbreitet, wie der SERVICE verbessert werden könnte, dürfen TOOLTIME und seine Lizenznehmer diese VORSCHLÄGE ohne jegliche Einschränkung und ohne die Pflicht zur Zahlung einer Vergütung an den NUTZER weltweit und zeitlich unbeschränkt nutzen (einschließlich aber nicht begrenzt auf die Umsetzung dieser VORSCHLÄGE innerhalb des SERVICE).

2.4 Zwingendes Recht.

Zwingende Regelungen des Urhebergesetzes (wenn und soweit diese auf den SERVICE anwendbar sind) bleiben von dieser VEREINBARUNG unberührt.

3. Weitere Pflichten des NUTZERS.

3.1 Nutzerkonto.

Zur Nutzung des SERVICES muss der NUTZER bei der Registrierung für den SERVICE ein Nutzerkonto einrichten und unterhalten („KONTO“). Alternativ kann der NUTZER ein bei TOOLTIME bestehendes Nutzerkonto verwenden. Der NUTZER willigt ein, Zugangsdaten wie die Kombination von Login-Daten und Passwort streng vertraulich zu behandeln, insbesondere diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Der NUTZER ist gegenüber TOOLTIME verantwortlich für alle Aktivitäten, die mithilfe seiner Zugangsdaten in seinem KONTO ausgeführt werden.

3.2 Pflichten des NUTZERS.

Der NUTZER stellt sicher, dass (i) sämtliche vom NUTZER bei der Registrierung oder als Teil des SERVICES an TOOLTIME übermittelten Informationen zutreffend und aktuell sind und dass der NUTZER diese Informationen während der LAUFZEIT auf dem aktuellen Stand hält, (ii) dass der NUTZER sämtliche personenbezogenen Daten von Dritten, die NUTZER als Teil des SERVICES übermittelt oder anderweitig verarbeitet, nur im Einklang mit dem geltenden Recht übermittelt und verarbeitet, (iii) dass die Nutzung des SERVICES durch den NUTZER nicht etwaige Vereinbarungen mit Dritten verletzt, die der NUTZER geschlossen hat, insbesondere, ohne darauf beschränkt zu sein, Vereinbarungen mit dem Betreiber des APP STORES, bei dem der NUTZER die APP heruntergeladen hat („APP DOWNLOAD PROVIDER“), und (iv) weder der SERVICE oder ein Teil davon in einer nicht ausdrücklich durch diese VEREINBARUNG gestatteten Weise genutzt wird.

3.3 Prüfpflicht des NUTZERS.

Der NUTZER ist für die Richtigkeit der eingegebenen und generierten Daten verantwortlich. Der NUTZER ist verpflichtet die mit dem SERVICE generierten Informationen und Daten auf die Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. TOOLTIME weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) fehlerhafte Datensätze generiert werden können, insbesondere aber nicht abschließend durch Halluzinationen oder fehlerhafte Ergebnisse. Der NUTZER erkennt eine besondere Prüfpflicht der generierten Inhalte an.

3.4 Verantwortlichkeit des NUTZERS für die KUNDEN.

Der NUTZER ist gegenüber den KUNDEN allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben. So hat der NUTZER gegenüber KUNDEN, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, eigenverantwortlich für die Einhaltung der verbraucherrechtlichen Vorgaben Sorge zu tragen. Dies betrifft insbesondere aber nicht abschließend verbraucherschutzrechtliche Vorschriften (z. B. Widerrufsrechte, Informationspflichten, Preisangaben, Gewährleistungspflichten etc.). TOOLTIME stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und übernimmt keine Prüfung oder rechtliche Bewertung der durch den NUTZER gegenüber den KUNDEN bereitgestellten Inhalte. Sofern der NUTZER gegenüber KUNDEN Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, ist der NUTZER verpflichtet, diese in eigener Verantwortung zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen.

3.5 Hinweispflicht des NUTZERS.

Der NUTZER ist verpflichtet, die Nutzung des SERVICES regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob die in Ziffer 3.4 genannten Pflichten sowie sonstige gesetzliche Vorgaben – insbesondere für den NUTZER geltendes Recht – eingehalten werden. Stellt der NUTZER fest, dass die Nutzung des SERVICES möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen könnte, hat er TOOLTIME hierauf unverzüglich hinzuweisen. TOOLTIME ist berechtigt, nach eigenem Ermessen auf den Hinweis des NUTZERS zu reagieren und insbesondere die weitere Erbringung des SERVICES anzupassen oder auszusetzen.

4. Entgelt.

4.1 Nutzungsentgelt.

Der SERVICE wird zunächst kostenlos zur Verfügung gestellt. TOOLTIME behält sich vor, für die Nutzung künftig ein Nutzungsentgelt zu erheben. TOOLTIME wird den NUTZER über die Kostenpflicht informieren, bevor die Nutzung kostenpflichtig wird. Der NUTZER ist sodann verpflichtet, während der Laufzeit das Nutzungsentgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. nach Maßgabe der Regelungen unter Ziff. 4.2 zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich das Nutzungsentgelt und der Abrechnungszeitraum nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite von TOOLTIME ausgewiesenen Preisen.

4.2 Zahlungsmodalitäten.

Das Nutzungsentgelt wird nach Ablauf eines jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraums auf Grundlage der im Zeitpunkt der Inanspruchnahme maßgeblichen, im SERVICE oder auf der Website von TOOLTIME ausgewiesenen Preismodelle berechnet. TOOLTIME kann je nach Angebot eine nutzungsabhängige Abrechnung (z.B. auf Basis der Anzahl der durch den NUTZER veranlassten Abfragen oder eines sonstigen verbrauchsabhängigen Modells) oder pauschale Abrechnungsmodelle vorsehen. Der NUTZER wählt vor Beginn der kostenpflichtigen Nutzung eine von TOOLTIME angebotene Zahlungsmethode sowie den Abrechnungszeitraum. TOOLTIME behält sich vor, Zahlungsarten oder Abrechnungszeiträume mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; hierüber wird der NUTZER rechtzeitig vor dem jeweiligen Wirksamwerden informiert.

4.3 Zahlungsverzug und Sperre.

Gerät der NUTZER mit der Zahlung fälliger Nutzungsentgelte in Verzug, ist TOOLTIME berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist den Zugang zum SERVICE ganz oder teilweise zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist. Die Pflicht des NUTZERS zur Zahlung bleibt hiervon unberührt. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte von TOOLTIME im Falle des Verzugs bleibt vorbehalten.

5. Datenschutz.

5.1 Datenschutzbestimmungen.

TOOLTIME wird im Rahmen dieser VEREINBARUNG verarbeitete personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen von TOOLTIME behandeln, die innerhalb des SERVICES und unter abrufbar sind und Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Soweit TOOLTIME im Rahmen des SERVICES personenbezogene Daten im Auftrag des NUTZERS verarbeitet, gilt ergänzend die dieser VEREINBARUNG als Anlage beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“).

5.2 Verantwortlichkeit des NUTZERS.

Der NUTZER ist selbst für die Einhaltung aller Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich, insbesondere der Einhaltung von Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber seinen Mitarbeitern, KUNDEN und sonstigen betroffenen Personen, sowie die Einhaltung einschlägiger Löschfristen. Soweit der NUTZER personenbezogene Daten von KUNDEN verarbeitet, ist der NUTZER Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der NUTZER muss sicherstellen, dass er zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter, KUNDEN und sonstigen betroffenen Personen im Rahmen des SERVICES berechtigt ist. Sofern zur vertragsgemäßen Nutzung des SERVICES erforderlich, wird der NUTZER alle erforderlichen Rechte (einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Einwilligungen) für eine entsprechende Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter, KUNDEN und sonstigen betroffenen Personen einholen.

5.3 Ansprüche Dritter.

TOOLTIME ist nicht dafür verantwortlich, wenn der NUTZER den SERVICE auf eine Weise nutzt, die gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Eine entsprechende Haftung von TOOLTIME ist ausgeschlossen. Der NUTZER stellt TOOLTIME von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer datenschutzwidrigen Verarbeitung durch den NUTZER geltend gemacht werden.

6. Änderungen des SERVICES.

6.1 Änderungen des SERVICES.

Der SERVICE kann im Laufe der Zeit aktualisiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. TOOLTIME kann den SERVICE jederzeit ohne vorherige Zustimmung seitens des NUTZERS ändern.

6.2 Änderungen an der APP.

TOOLTIME kann dem NUTZER von Zeit zu Zeit kostenlos eine aktualisierte Version der APP zur Verfügung stellen. Solche aktualisierten Versionen der APP werden so wie die ursprünglich vom NUTZER heruntergeladene Version der APP über den APP STORE zur Verfügung gestellt, deren Nutzung separaten Vereinbarungen zwischen dem NUTZER einerseits und dem Betreiber des APP STORES andererseits unterliegt, und deren Verfügbarkeit und Funktionalitäten nicht in der Verantwortung von TOOLTIME liegen. Wenn der Betreiber des APP STORES eine solche Funktionalität anbietet und das Gerät des NUTZERS entsprechend konfiguriert ist, werden aktualisierte Versionen der APP möglicherweise automatisch installiert; ansonsten ist eine manuelle Installation durch den NUTZER gemäß den Instruktionen des Betreibers des APP STORES notwendig. Unabhängig davon erbringt TOOLTIME den SERVICE für Nutzer der aktuellen Version der APP und kann eine Unterstützung älterer Versionen nicht sicherstellen.

7. Sachmängel.

TOOLTIME übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung des SERVICES für einen bestimmten Zweck, insbesondere nicht für die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften oder sonstigen Regelungen, die den NUTZER betreffen. Die Haftung von TOOLTIME beschränkt sich ausschließlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, die TOOLTIME selbst treffen. TOOLTIME beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Fehler am SERVICE wie nachfolgend geregelt. Ein Fehler liegt dann vor, wenn der SERVICE die in der LEISTUNGSBESCHREIBUNG angegebenen Funktionen nicht erfüllt, so dass seine Nutzung unmöglich oder eingeschränkt ist. Die Beseitigung von Fehlern durch TOOLTIME erfolgt wie folgt:

a)
TOOLTIME ist bemüht schwere Fehler (d.h. die Nutzung des SERVICES oder wesentlicher Teile davon ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt) ab Kenntnis der TOOLTIME oder Information durch den NUTZER zeitnah zu beheben.
b)
In allen übrigen Fällen erfolgt die Fehlerbehebung in angemessener Zeit über Updates im Rahmen der normalen Releaseplanung.
8. Beziehung zu APP STORE Betreibern.

Zur Klarstellung halten die PARTEIEN fest, dass der Betreiber des APP STORES nicht Partei dieser VEREINBARUNG ist und keinen Pflichten aus dieser VEREINBARUNG unterliegt. Insbesondere hat der Betreiber des APP STORES keinerlei Verpflichtung, Wartung oder Support für den SERVICE zu leisten, noch unterliegt er irgendwelchen Gewährleistungs- oder Produkthaftungsverpflichtungen diesbezüglich. Der Betreiber des APP STORES ist außerdem nicht für Ansprüche Dritter verantwortlich, die dadurch entstehen, dass der SERVICE oder dessen Besitz und Nutzung durch den NUTZER die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

9. Laufzeit und Kündigung.

9.1 Laufzeit.

Diese VEREINBARUNG wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Zeitraum, für den diese VEREINBARUNG in Kraft ist, ist die „LAUFZEIT“. Sofern nicht anders vereinbart, kann die VEREINBARUNG von jeder PARTEI unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zum Ende der LAUFZEIT ordentlich gekündigt werden.

9.2 Einstellung des SERVICES.

TOOLTIME ist berechtigt, den SERVICE insgesamt einzustellen. TOOLTIME wird den NUTZER hierüber mit einer angemessenen Frist, in der Regel mindestens dreißig (30) Tage vor dem Zeitpunkt der Einstellung, informieren. Der NUTZER ist selbst dafür verantwortlich, innerhalb dieser Frist sämtliche im SERVICE gespeicherten Daten zu sichern und gegebenenfalls auf eigene Systeme zu übertragen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten von TOOLTIME entgegenstehen.

9.3 Kündigung.

Das Recht jeder PARTEI, diese VEREINBARUNG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist TOOLTIME insbesondere berechtigt, wenn der NUTZER die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des SERVICES verletzt und die Verletzung trotz Aufforderung durch TOOLTIME nicht in angemessener Zeit beseitigt.

9.4 Form der Kündigung.

Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Im Falle einer Kündigung der VEREINBARUNG hat der NUTZER die Nutzung des SERVICES aufzugeben und sämtliche installierte Kopien des SERVICES von seinen Geräten zu entfernen.

10. Haftung von TOOLTIME.

10.1 Bereitstellung des Services.

TOOLTIME weist darauf hin, dass der SERVICE kostenlos und ohne Gewährleistung für eine bestimmte Beschaffenheit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit bereitgestellt wird. TOOLTIME übernimmt keine Garantie dafür, dass der SERVICE ununterbrochen, fehlerfrei oder in einem bestimmten Funktionsumfang verfügbar ist. Insbesondere bei der Datenverarbeitung durch Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) kann es zu fehlerhaften Eingaben kommen. TOOLTIME übernimmt keine Gewähr dafür, dass die durch KI-generierten Inhalte vollständig, richtig, zweckgeeignet oder fehlerfrei sind. Der NUTZER nimmt dies zur Kenntnis und ist verpflichtet, die Inhalte vor der Verwendung auf Richtigkeit zu überprüfen. Der NUTZER erkennt die Abweichung von der gewöhnlichen Beschaffenheit eines vergleichbaren Services ausdrücklich an.

10.2 Haftung TOOLTIME.

TOOLTIME haftet uneingeschränkt für Schäden in Bezug auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TOOLTIME, seinen Mitarbeitern, leitenden Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.3 Haftungsbegrenzung TOOLTIME.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von TOOLTIME der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der bei Vertragsschluss nach der Art des mit dieser VEREINBARUNG geregelten Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage der VEREINBARUNG bilden, entscheidend für die Erreichung des Vertragszwecks sind und auf deren Erfüllung der NUTZER vertrauen darf. Vorhersehbar und typisch ist ein Schaden, der das vom NUTZER entrichtete NUTZUNGSENTGELT in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadens nicht übersteigt.

10.4 Ausschluss der Haftung TOOLTIME.

Die Haftung für Schäden, die durch einen Mangel des SERVICES verursacht werden, der bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der VEREINBARUNG bestand, ist ausgeschlossen, vorausgesetzt die Schäden wurden nicht fahrlässig oder vorsätzlich von TOOLTIME verursacht oder arglistig verschwiegen.

10.5 Haftungsausschluss TOOLTIME.

Für den Verlust von Daten haftet TOOLTIME ferner insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der NUTZER unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können (§ 254 BGB).

10.6 Zwingendes Recht.

Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, bleiben unberührt.

10.7 Haftungsausschluss TOOLTIME.

Eine über die Ziffern 10.1 bis 10.6 hinausgehende Haftung von TOOLTIME für Schäden des NUTZERS (unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig) ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet TOOLTIME nicht für etwaige Pflichtverletzungen des NUTZERS im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen zu den KUNDEN.

10.8 Persönliche Haftung.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, leitenden Angestellten, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von TOOLTIME.

11. Freistellung.

Unbeschadet der anderweitig bestehenden Haftung des NUTZERS wird der NUTZER TOOLTIME auf erstes Anfordern freistellen und schadlos halten von jeglichen Schäden und Kosten, die entstehen aus oder in Verbindung mit einem Anspruch Dritter in Bezug auf einen Verstoß des NUTZERS gegen diese Verpflichtungen. Dies gilt nicht, wenn der NUTZER die jeweilige Verletzung weder ganz noch teilweise zu vertreten hat.

12. Geheimhaltung.

12.1 Geheimhaltungspflicht.

Beide PARTEIEN verpflichten sich, die von der jeweils anderen PARTEI im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung dieser VEREINBARUNG erhaltenen VERTRAULICHEN INFORMATIONEN auch über die Beendigung dieser VEREINBARUNG hinaus vertraulich zu behandeln. Das bedeutet insbesondere, dass die zur Verschwiegenheit verpflichtete PARTEI (der „VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGE“) diese Informationen weder selbst noch durch Mitarbeiter an Dritte bekanntzugeben oder sonst für andere als die vertraglich zwischen den PARTEIEN vereinbarten Zwecke zu nutzen hat. Als „VERTRAULICHE INFORMATIONEN“ im Sinne dieser VEREINBARUNG gelten alle Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, die als vertrauliche Informationen deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind, oder die aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse.

12.2 Ausnahmen.

Diese Verpflichtung zum Schutze VERTRAULICHER INFORMATIONEN beinhaltet nicht solche Informationen, die

1.
nachweislich vor ihrer Bekanntgabe bereits dem VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGEN zugänglich waren bzw. ohne sein Verschulden während der Geltungsdauer dieser VEREINBARUNG öffentlich bekannt wurden oder werden;
2.
sich der VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGE selbst erschlossen oder die er unabhängig entwickelt hat, vorausgesetzt, dass dies durch schriftliche Aufzeichnungen oder auf sonstige Weise belegt wird und keine in dieser VEREINBARUNG festgelegten Pflichten unterlaufen werden;
3.
der VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGE von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen; oder
4.
durch schriftliche Erklärung der die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN offenlegenden PARTEI gegenüber dem VERSCHWIEGENHEITSPFLICHTIGEN ausdrücklich freigegeben wurden.

12.3 Gesetzliche Verpflichtungen.

Jede PARTEI ist zur Weitergabe von VERTRAULICHEN INFORMATIONEN berechtigt, soweit sie aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung dazu verpflichtet ist, die andere PARTEI über die beabsichtigte Weitergabe schriftlich informiert hat (sofern dies zulässig ist) und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.

12.4 Beschränkung.

Jede PARTEI wird ihren Angestellten oder Beratern VERTRAULICHE INFORMATIONEN nur soweit zugänglich machen, als dies nach dem Vertragszweck dieser VEREINBARUNG erforderlich ist, und soweit der Empfänger ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

13. Allgemeine Bestimmungen.

13.1 Gesamte Vereinbarung.

Bei der VEREINBARUNG handelt es sich um die gesamte Vereinbarung zwischen den PARTEIEN in Bezug auf ihren Gegenstand und sie tritt an die Stelle von sämtlichen früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich. Es bestehen keine weiteren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Zusagen bezogen auf den Gegenstand der VEREINBARUNG. Die Anlage (AVV) ist Bestandteil dieser VEREINBARUNG.

13.2 Keine abweichenden Geschäftsbedingungen des NUTZERS.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des NUTZERS werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn TOOLTIME in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des NUTZERS für diesen den SERVICE vorbehaltlos erbringt.

13.3 Salvatorische Klausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser VEREINBARUNG unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit bzw. Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die PARTEIEN werden eine unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung oder Regelungslücke durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

13.4 Änderungen der VEREINBARUNG.

13.4.1.
TOOLTIME behält sich das Recht vor, die VEREINBARUNG jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Jegliche Änderung oder Ergänzung wird dem NUTZER schriftlich mindestens zwei (2) Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail und/oder Anzeige im KONTO bzw. innerhalb des SERVICES mitgeteilt und gibt den Tag des Inkrafttretens einer solchen Änderung oder Ergänzung an. Der NUTZER ist verpflichtet, sich laufend über etwaige Mitteilungen im Rahmen des SERVICES informiert zu halten.
13.4.2.
Der NUTZER ist berechtigt, jedweder Änderung oder Ergänzung der VEREINBARUNG innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über eine derartige Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch rechtzeitig, ist jede PARTEI berechtigt, die VEREINBARUNG aus wichtigem Grund zu kündigen; diese Kündigung tritt am Tag des Inkrafttretens der Änderung oder Ergänzung, die Anlass zum Widerspruch gab, in Kraft. Widerspricht der NUTZER nicht innerhalb der Widerspruchsfrist, so gilt die Änderung oder Ergänzung als vom NUTZER angenommen und wird Bestandteil der VEREINBARUNG.
13.4.3.
In seiner Mitteilung wird TOOLTIME den NUTZER über das vorstehend aufgeführte Recht innerhalb von zwei (2) Wochen zu widersprechen, das Recht beider PARTEIEN, die VEREINBARUNG im Fall eines solchen Widerspruchs zu kündigen, und die rechtlichen Folgen bei nicht erfolgtem Widerspruch informieren.
13.4.4.
Alternativ kann dem NUTZER eine geänderte VEREINBARUNG im Zuge seiner nächsten Anmeldung zur Annahme oder Ablehnung angeboten werden. Lehnt der NUTZER die Änderung ab, hat TOOLTIME das Recht, die VEREINBARUNG durch Kündigung gemäß Ziffer 9.1 zu beenden.

13.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Auf diese VEREINBARUNG und ihre Auslegung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main, wobei es TOOLTIME jedoch wahlweise auch gestattet ist, Klage am Sitz des NUTZERS einzureichen.

13.6 Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr.

Sofern diese VEREINBARUNG mittels Telemedien abgeschlossen wird, werden § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 und S. 2 BGB hiermit abbedungen.

13.7 Abtretung.

Keine PARTEI kann die VEREINBARUNG oder Rechte oder Pflichten daraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen PARTEI an einen Dritten abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden (a) kann jede PARTEI ohne Zustimmung der anderen PARTEI Geldforderungen unter den Voraussetzungen von § 354a HGB an Dritte abtreten; und (b) kann TOOLTIME die gesamte VEREINBARUNG im Rahmen einer Verschmelzung oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte, oder eines Verkaufs oder anderweitigen Übertragung (z.B. im Rahmen einer Umstrukturierung) des im Wesentlichen gesamten Geschäfts bezogen auf den SERVICE an einen Dritten abtreten. Im Falle von Buchstabe (b) kann der NUTZER innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Übertragung die VEREINBARUNG zum nächsten Monatsende kündigen.

13.8 Aufrechnung.

Die Aufrechnung des NUTZERS gegenüber TOOLTIME ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung des NUTZERS zulässig; entsprechendes gilt für die Ausübung etwaiger Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte des NUTZERS gegenüber TOOLTIME. Die Ausübung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts des NUTZERS setzt zusätzlich voraus, dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Anlage: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) konkretisiert die Verpflichtungen der PARTEIEN zum Schutz personenbezogener Daten, die sich aus der infolge der VEREINBARUNG notwendigen Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ergeben. Sie findet ausschließlich Anwendung auf Leistungen, die durch TOOLTIME in Bezug auf die VEREINBARUNG bereitgestellt werden.

Umfang, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung

13.9
Die Auftragsverarbeitung wird wie folgt spezifiziert:
(a)
Die AVV umfasst die Verarbeitung von:
  • Stamm- und Kontaktdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse)
  • Kundendaten
  • Mitarbeiterdaten
  • Kommunikationsdaten
  • Audio- und Bildaufzeichnungen
  • Auftrags- und Dokumentationsdaten.

Sofern diese innerhalb der Funktionalitäten des SERVICES durch TOOLTIME als Leistung für den NUTZER verarbeitet werden.

(b)
Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung: Erbringung des SERVICES wie in der VEREINBARUNG beschriebenen, insbesondere Verarbeitung hochgeladener bzw. mit dem SERVICE erstellter Dokumente (z.B. für Auftragsdokumentation).
(c)
Kreis der Betroffenen, auf die sich die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bezieht: Der NUTZER und dessen Mitarbeiter, die Kunden des NUTZERS, Dritte die auf hochgeladenen Audio- oder Videodateien hör- oder sichtbar sind.
13.10
Die Laufzeit dieser AVV richtet sich nach der Laufzeit der VEREINBARUNG, sofern sich aus den Bestimmungen dieser AVV nicht ausdrücklich darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben.
14. Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
14.1
TOOLTIME verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des NUTZERS. Dies umfasst die Tätigkeiten, die in der VEREINBARUNG und in deren Leistungsumfang aufgeführt und konkretisiert sind. Jede PARTEI wird sämtliche für sie geltenden zwingenden Gesetze, Rechtsvorschriften und Regelungen bei der Erfüllung dieser VEREINBARUNG befolgen. Der NUTZER ist die verantwortliche Stelle.
14.2
Die in Bezug auf die Verarbeitung gegebenen Weisungen des NUTZERS an TOOLTIME werden anfänglich in der VEREINBARUNG festgelegt. Der NUTZER ist berechtigt, einzelne Weisungen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen. Weisungen, die über den in der VEREINBARUNG festgelegten Leistungsumfang hinausgehen, werden von den PARTEIEN als Antrag auf Leistungsänderung behandelt.
15. Pflichten und Verantwortlichkeiten von TOOLTIME
15.1
TOOLTIME darf Daten von Betroffenen nur im Rahmen des Leistungsumfangs und der Weisungen des NUTZERS erheben, verarbeiten und nutzen, sofern er nicht durch das Recht der Union oder des Mitgliedstaates, dem TOOLTIME unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt TOOLTIME dem NUTZER diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a DS-GVO).
15.2
TOOLTIME wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen der DS-GVO und den besonderen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten gerecht wird. TOOLTIME wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des NUTZERS durchführen und aufrechterhalten. TOOLTIME ist berechtigt, diese Maßnahmen im Laufe der Zeit anzupassen, soweit das Schutzniveau nicht abgesenkt wird und die Maßnahmen weiterhin den Anforderungen des Art. 32 DS-GVO entsprechen.
15.3
TOOLTIME stellt dem NUTZER auf dessen Aufforderung eine Übersicht über die zugriffsberechtigten Personen zur Verfügung, sofern dieser sie sich nicht selbst beschaffen kann.
15.4
TOOLTIME gewährleistet, dass sich die mit der Verarbeitung der Daten des NUTZERS befassten Mitarbeiter zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verpflichtet haben und hinsichtlich der jeweiligen Vorschriften ordnungsgemäß unterwiesen wurden. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der zuvor genannten Tätigkeiten fort.
15.5
TOOLTIME unterrichtet den NUTZER unverzüglich bei schwerwiegenden Verstößen von TOOLTIME oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten des NUTZERS. TOOLTIME führt die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die Betroffenen durch und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem NUTZER ab. TOOLTIME unterstützt den NUTZER bei der Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie der unter Art. 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.
15.6
TOOLTIME nennt dem NUTZER den Ansprechpartner für sämtliche im Rahmen der VEREINBARUNG anfallenden Datenschutzfragen.
15.7
TOOLTIME verwendet die überlassenen Daten für keine anderen Zwecke als die Erfüllung der Pflichten von TOOLTIME nach der VEREINBARUNG.
15.8
TOOLTIME berichtigt, löscht oder sperrt die vereinbarungsgegenständlichen Daten, wenn der NUTZER dies anweist. Sofern nicht anderweitig in der VEREINBARUNG vereinbart, wird TOOLTIME auf individuelle Aufforderung des NUTZERS die Datenträger und sonstige damit im Zusammenhang stehenden Materialien derart vernichten, dass die darauf/darin enthaltenen Daten nicht wiederhergestellt werden können. Auf Anweisung des NUTZERS wird TOOLTIME diese Datenträger und sonstige damit im Zusammenhang stehende Daten archivieren und/oder an den NUTZER herausgeben.
15.9
Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige damit im Zusammenhang stehende Materialien sind nach Kündigung oder Beendigung der VEREINBARUNG auf Verlangen des NUTZERS von TOOLTIME entweder herauszugeben oder zu löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
16. Pflichten des Nutzers
16.1
Der NUTZER hat TOOLTIME unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen von TOOLTIME Fehler feststellt oder Unregelmäßigkeiten bzgl. der Durchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften.
16.2
TOOLTIME und NUTZER sind jeweils verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, im Sinne des Art. 30 DS-GVO zu führen.
17. Anfragen Betroffener
17.1
Ist der NUTZER auf Grund geltender Datenschutzgesetze gegenüber einem Betroffenen verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu erteilen, wird TOOLTIME den NUTZER nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, diese Informationen bereitzustellen. Dies setzt voraus, dass der NUTZER TOOLTIME hierzu schriftlich oder in Textform aufgefordert hat und der NUTZER TOOLTIME die durch diese Unterstützung entstandenen angemessenen Kosten und Auslagen erstattet. TOOLTIME wird keine Auskunftsverlangen beantworten und den Betroffenen insoweit an den NUTZER verweisen.
17.2
Wendet sich ein Betroffener mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten an TOOLTIME, wird TOOLTIME den Betroffenen an den NUTZER verweisen.
18. Prüfungspflichten
18.1
Der NUTZER ist berechtigt, vor der Aufnahme der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig, maximal einmal in zwölf Monaten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen von TOOLTIME zu prüfen. Hierfür kann der NUTZER entweder
1.
die hierzu erforderlichen Auskünfte von TOOLTIME einholen, oder
2.
sich von TOOLTIME ein Testat oder eine Bescheinigung vorlegen lassen, das/die Auskunft über das Ergebnis einer entsprechenden von TOOLTIME oder einem von TOOLTIME eingesetzten unabhängigen Sachbearbeiter durchgeführten Untersuchung der technischen und organisatorischen Maßnahmen von TOOLTIME gibt.
18.2
TOOLTIME verpflichtet sich, dem NUTZER alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DS-GVO und dieser AVV niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen und Prüfungen, die vom NUTZER oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, zu ermöglichen und dazu beizutragen.
18.3
TOOLTIME wird den NUTZER unverzüglich informieren, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung des NUTZERS gegen anwendbares Datenschutzrecht verstößt.
19. Subunternehmer
19.1
Der NUTZER erteilt TOOLTIME die allgemeine Genehmigung zur Weitergabe von personenbezogenen Daten durch TOOLTIME an Subunternehmer zur Bereitstellung der Dienstleistungen gegenüber dem NUTZER. TOOLTIME führt eine Liste der jeweils aktuell von TOOLTIME beauftragten Subunternehmer, die dem NUTZER auf dessen Anfrage vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit von TOOLTIME zur Verfügung gestellt wird. TOOLTIME weist den NUTZER in Textform auf jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern hin. Der NUTZER hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Einen etwaigen Widerspruch muss der NUTZER unverzüglich in Textform erklären, spätestens vor Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Hinweises auf die Änderung. Widerspricht der NUTZER nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der NUTZER, werden der NUTZER und TOOLTIME nach Treu und Glauben verhandeln, um angemessene Maßnahmen zu treffen, die den begründeten Bedenken des NUTZERS gegen die beabsichtigte Änderung Rechnung tragen.
19.2
TOOLTIME wird Subunternehmer nach deren Eignung sorgfältig auswählen. Vergibt TOOLTIME Leistungen an Subunternehmer, so obliegt es TOOLTIME, seine Pflichten aus dieser AVV auf die Subunternehmer zu übertragen. Sätze 1 und 2 gelten insbesondere für die zwischen den PARTEIEN vereinbarten Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit. Durch schriftliche Aufforderung ist der NUTZER berechtigt, von TOOLTIME umfassend Auskunft über die datensicherheits- und datenschutzrelevanten Verpflichtungen der Subunternehmer zu erhalten, erforderlichenfalls auch durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen.
19.3
Ein genehmigungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt nicht vor, wenn der NUTZER Dritte mit der Erbringung von Nebenleistungen beauftragt; zu diesen Nebenleistungen zählen insbesondere die Bereitstellung von externen Auftragnehmern, Post- Versand- und Empfangsdienstleistungen und Wartung. TOOLTIME wird mit diesen Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen schließen, um einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten.
20. Informationspflichten, Schriftformklausel, Rechtswahl
20.1
Sollten die Daten des NUTZERS bei TOOLTIME der Durchsuchung und Beschlagnahme, einem Pfändungsbeschluss, einer Konfiszierung im Rahmen von Insolvenz- oder Konkursverfahren oder vergleichbaren Ereignissen oder Maßnahmen Dritter unterliegen, so hat TOOLTIME den NUTZER unverzüglich darüber zu informieren. TOOLTIME wird alle in diesem Zusammenhang relevanten Parteien unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit, Verantwortlichkeit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim NUTZER als verantwortliche Stelle liegen.
20.2
Änderungen dieser AVV und/oder ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen und Gewährleistungen von TOOLTIME – sind nur rechtskräftig und verpflichtend, wenn sie in Schriftform erfolgen und dann nur, wenn in dieser Änderung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Änderung der Bestimmungen dieser AVV handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf oder die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
20.3
Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser AVV den Regelungen der VEREINBARUNG vor. Sollten einzelne Regelungen dieser AVV unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Übrigen nicht.
20.4
Diese AVV unterliegt deutschem Recht.