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Selbstständigkeit ohne Meister: Handwerker in Latzhose mit verschränkten Armen

So geht Selbständigkeit im Handwerk ohne Meister

Kira Meyer

Der Traum von der Selbstständigkeit lockt viele Menschen, auch im Handwerk. Doch oft stellt sich die Frage: Braucht man zwingend einen Meisterbrief, um einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen? In diesem Blogbeitrag setzen wir uns mit diesem spannenden Thema auseinander und beleuchten die verschiedenen Aspekte.

Inhalt

Was ist der Meisterbrief im Handwerk?

Der Meisterbrief ist ein traditionelles Zertifikat im Handwerk, das die höchste Qualifikation innerhalb eines Handwerksberufs darstellt. Er wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Meisterprüfung vergeben und bestätigt umfassende Fachkenntnisse sowie unternehmerische Fähigkeiten. Er ist damit für zahlreiche Gewerke Voraussetzung, um einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und berechtigt zudem, Nachwuchstalente auszubilden. In vielen Fällen sorgt er außerdem für ein besseres Einkommen, jedoch ist der Erhalt mit Kosten und Aufwand verbunden.

Handwerksberufe ohne Meisterpflicht

Bis vor einiger Zeit galt die Pflicht zum Meistertitel für viele Handwerksberufe in Deutschland. Das bedeutete, dass nur Meister die Berechtigung hatten, einen eigenen Handwerksbetrieb zu eröffnen oder zu übernehmen. Doch im Zuge von Reformen wurden einige Handwerke von dieser Regelung befreit. Diese werden nun als zulassungsfreie Handwerke bezeichnet. Diese Befreiung ermöglicht es, auch ohne Meisterbrief in diesen Bereichen selbstständig tätig zu werden.

Zulassungsfreie Handwerke

Für die zulassungsfreien Handwerke und Gewerbe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben. Diese Handwerke sind in der Handwerksordnung in der Anlage B Abschnitt 1 zusammengefasst. In Anlage B2 befinden sich die zulassungsfreien Handwerke, die offiziell nur als handwerksähnlich gelten. Die zulassungspflichtigen Handwerke, für die die Meisterpflicht gilt, werden in Anlage A aufgeführt. Die folgenden Gewerke aus der Anlage B können somit ohne Meister in die Selbstständigkeit überführt werden:

  1. Uhrmacher
  2. Graveure
  3. Metallbildner
  4. Galvaniseure
  5. Metall- und Glockengießer
  6. Präzisionswerkzeugmechaniker
  7. Gold- und Silberschmiede
  8. Modellbauer
  9. Holzbildhauer
  10. Korb- und Flechtwerkgestalter
  11. Maßschneider
  12. Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  13. Modisten
  14. Segelmacher
  15. Kürschner
  16. Schuhmacher
  17. Sattler und Feintäschner
  18. Müller
  19. Brauer und Mälzer
  20. Weinküfer
  21. Textilreiniger
  22. Wachszieher
  23. Gebäudereiniger
  24. Feinoptiker
  25. Glas- und Porzellanmaler
  26. Edelsteinschleifer und -graveure
  27. Fotografen
  28. Buchbinder
  29. Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
  30. Keramiker
  31. Klavier- und Cembalobauer
  32. Handzuginstrumentenmacher
  33. Geigenbauer
  34. Bogenmache
  35. Metallblasinstrumentenmacher
  36. Holzblasinstrumentenmacher
  37. Zupfinstrumentenmacher
  38. Vergolder
  39. Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  40. Bestatter
  41. Kosmetiker

Ausübungsberechtigung: Voraussetzungen, Eintragung und Kosten

In den Bereichen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe ist es möglich, sich eigenständig zu etablieren, ohne zusätzliche Zulassungsbedingungen erfüllen zu müssen. Allerdings ist es erforderlich, die Ausübung dieser Tätigkeit umgehend bei der Handwerkskammer zu melden. Nach Einreichung des Antrags auf Eintragung wirst Du in eines der oben erwähnten Verzeichnisse aufgenommen.

Die Kosten für die Eintragung können je nach Handwerkskammer variieren und liegen ungefähr im Bereich von 100 € bis 400 €. Für genaue Informationen zu den Gebühren in Deinem speziellen Fall solltest Du Dich bei Deiner zuständigen Handwerkskammer erkundigen.

Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs?

Die Gründung eines zulassungsfreien Handwerksbetriebs erfordert eine gründliche Planung. Neben den rechtlichen und finanziellen Aspekten ist auch die persönliche Eignung entscheidend. Hierbei raten wir Dir, eine professionelle Gründerberatung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Du willst einen existierenden Handwerksbetrieb übernehmen? Dann musst Du vorher wissen, ob es sich um ein zulassungsfreies Handwerk handelt, in dem der Betrieb agiert. Wenn ja, steht dem nichts im Wege. Du kannst unter Umständen sogar als Geselle aktiv werden. Beantrage einfach Deine Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer.

Anders sieht es bei den Betrieben aus, die in einem meisterpflichtigen Gewerk tätig sind. Hier erfolgt oftmals die Übergabe eines Betriebs an Mitarbeiter mit umfangreicher Berufserfahrung. Die Praxiserfahrung kann in gewissen Fällen sogar den Meisterbrief ersetzen (siehe Ausnahmen). Aber was, wenn nicht genug Erfahrung vorliegt? Dann existiert die Möglichkeit, einen Betriebsleiter anzustellen, der bereits im Besitz eines Meistertitels ist.

Gut zu wissen: Die Übernahme eines bestehenden Betriebs hat den Vorteil, dass bereits ein etablierter Kundenstamm existiert und das Unternehmen nicht von Grund auf neu aufgebaut werden muss.

Lies mehr zum Thema Betriebsübernahmen im Handwerk!

Selbständig ohne Meisterbrief: Vor- und Nachteile

Die Selbstständigkeit ohne einen Meistertitel kann seine Vorteile haben. Wir zeigen Dir die Vor- und Nachteile auf.

Vorteile

  • Ohne die Notwendigkeit eines Meisterabschlusses stehen Dir mehr berufliche Möglichkeiten offen.
  • Der Erwerb eines Meisterbriefs erfordert beträchtliche Investitionen in Form von Zeit und Geld für die Weiterbildung und Prüfungen. Bei einem zulassungsfreien Handwerk hast Du dieses Problem nicht.
  • Ohne die Notwendigkeit eines Meisterbriefs können Personen schneller in den Markt eintreten und ihre Dienstleistungen anbieten.

Nachteile

  • Ohne die strengen Anforderungen des Meisterbriefs könnte die Qualität mancher Dienstleistungen leiden.
  • Nicht-Meister haben oftmals mit verstärkter Konkurrenz zu kämpfen, da der Meisterbrief für eine hohe fachliche und unternehmerische Qualifikation steht.
  • In einigen Regionen sind bestimmte Förderungen, Zuschüsse oder öffentliche Aufträge nur für Betriebe mit Meisterbrief zugänglich. Dies könnte die Möglichkeiten zur Finanzierung und Geschäftsentwicklung einschränken.

Ausnahmen für den Meistertitel im Handwerk

Es gibt einige Sonderfälle, in denen es möglich ist, sich ohne einen Meister trotz einer bestehenden Meisterpflicht selbstständig zu machen. Dazu zählen die drei folgenden Fälle:

  • Betriebe, die bereits vor 2020 eigenständig ohne Meister tätig waren, behalten ihre Selbstständigkeit aufgrund des sogenannten Bestandsschutzes. Es ist für sie nicht erforderlich, im Nachhinein einen Meisterbrief zu erwerben.
  • Eine weitere Ausnahme bildet die Regelung für erfahrene Gesellen, die als Altgesellen gelten. Diese Regelung betrifft Facharbeiter, die eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung haben, wovon sie mindestens vier Jahre in leitender Position tätig waren.
  • Zusätzlich ist es erlaubt, einen Betriebsleiter anzustellen, der bereits im Besitz eines Meistertitels ist. Es existiert keine gesetzliche Anforderung, dass der Betriebsinhaber selbst einen Meistertitel haben muss. Dies eröffnet auch Handwerkern in meisterpflichtigen Berufen wie Malern und Lackierern, Garten- und Landschaftsbauern oder Elektrikern die Möglichkeit, eigenständig ohne einen Meister zu arbeiten.

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Selbstständigkeit ohne Meister: Zwei Handwerker, die auf ein Tablet schauen und sich besprechen

Unser Fazit

Der Meisterbrief steht traditionell für die höchste Qualifikation im Handwerk. Viele Gewerke erfordern ihn, um einen Betrieb zu führen oder Lehrlinge auszubilden. Allerdings wurden einige Handwerke von dieser Pflicht befreit und gelten als zulassungsfreie Handwerke. Hier kannst Du auch ohne Meisterbrief selbstständig arbeiten. Diese Option erweitert berufliche Möglichkeiten und erfordert weniger Investitionen. Allerdings mit der Gefahr, dass Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Arbeit darunter leiden.

Sonderfälle erlauben es sogar, trotz eigentlicher Meisterpflicht ohne den Titel selbstständig zu sein – bspw. mit ausreichend Berufserfahrung in leitender Position.

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FAQs

Welche Tätigkeiten darf man ohne Meisterbrief ausüben?

Tätigkeiten, die zu den zulassungsfreien Handwerken gehören, dürfen auch ohne einen Meistertitel eigenständig ausgeführt werden. Diese Handwerke sind in der Handwerksordnung im Anhang B Abschnitt 1 aufgeführt. In Anhang B2 sind die zulassungsfreien Handwerke verzeichnet, die offiziell lediglich als handwerksähnlich gelten.

Für welches Handwerk ist ein Meisterbrief Pflicht?

Die Handwerke, für die ein Meisterbrief erforderlich ist, werden in der Handwerksordnung in Anlage A als zulassungspflichtige Handwerke aufgeführt.

Kann man sich ohne Meister selbstständig machen?

Ja, in einigen Fällen ist es möglich, sich ohne Meisterbrief selbstständig zu machen. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten, die zu den zulassungsfreien Handwerken gehören.

Wie kann ich die Meisterpflicht umgehen?

Bei zulassungspflichtigen Handwerksberufen kannst Du einen Betriebsleiter anstellen, der bereits im Besitz eines Meistertitels ist. Auf diese Weise bist Du Betriebsinhaber und der Betriebsleiter Dein Angestellter.

Kann man sich als Geselle selbstständig machen?

Du kannst Dich unter Umständen sogar als Geselle selbstständig machen, indem Du Deine Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer beantragst.

Wie viel ist ein Meisterbrief wert?

Die Kosten für den Meistertitel belaufen sich auf 4.000 bis 10.000 €. Nach dem Meisterbrief steigt Dein Einkommen um etwa 25 %.

Kann man sich den Meisterbrief kaufen?

Nein, den Meisterbrief kann man nicht einfach kaufen. Ein Meisterbrief ist eine offizielle Qualifikation, die durch eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung in einem bestimmten Handwerks- oder Gewerbebereich erworben wird.

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