Neue Maschinen sind für viele Handwerksbetriebe unverzichtbar, um effizienter zu arbeiten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch neben den betrieblichen Vorteilen bieten Investitionen in Maschinen auch steuerlich große Chancen. Von klassischen Abschreibungen bis zu Sonderregelungen wie dem Investitionsabzugsbetrag oder den geplanten Superabschreibungen ab 2025 – wer clever plant, kann seine Steuerlast deutlich senken. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Deine Maschineninvestitionen optimal nutzt und welche Voraussetzungen Du dabei beachten musst.
Warum lohnen sich Investitionen in Maschinen?
Investitionen sind ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, Deinen Betrieb wachsen zu lassen. Mit den richtigen Investitionen zum Beispiel in neue Maschinen kannst Du Deine Leistung, Deine Effizienz und im besten Fall auch Deine Marktposition stärken. Doch nicht nur das. Auch steuerlich kannst Du Investitionen zu Deinem Vorteil nutzen. Mit der richtigen Planung kannst Du mithilfe von Abschreibungen Deine Steuerlast reduzieren.
Abschreibungen richtig nutzen
Abschreibungen sind der wichtigste Weg, um Investitionen steuerlich richtig zu nutzen. Grundsätzlich musst Du bedenken, dass Du Investitionen in Maschinen oder ähnliche Geräte nicht auf einen Schlag steuerlich absetzen kannst. Stattdessen kommt die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG ins Spiel – auch Abschreibung genannt. Dabei stehst Du vor der Wahl zwischen drei Optionen: Die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Sonderabschreibung.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung verteilst Du die Anschaffungskosten Deiner Maschine gleichmäßig auf die betriebliche Nutzungsdauer. Das bedeutet: Jedes Jahr wird der gleiche Betrag steuerlich als Aufwand berücksichtigt, unabhängig davon, wie intensiv Du die Maschine nutzt.
Degressive Abschreibung
Hier sinkt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr. Du kannst also in den ersten Jahren mehr absetzen. Diese Form wurde zwischenzeitlich abgeschafft, aber für bestimmte Investitionen wieder zugelassen.
Sonderabschreibung gemäß § 7g EStG
Wenn Du als kleiner Betrieb eine neue Maschine anschaffst, kannst Du zusätzlich zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten geltend machen – vorausgesetzt, Du erfüllst bestimmte Bedingungen. Die Maschine muss transportierbar, abnutzbar und dem Anlagevermögen zugeordnet sein, also dauerhaft dem Betrieb dienen. Dein steuerlicher Gewinn im Vorjahr darf zudem nicht über 200.000 Euro liegen.
Und die Maschine muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr.
Sonderabschreibungen ab 2025 – das sind die Neuerungen
Mit dem geplanten Steuerentlastungspaket möchte die Bundesregierung gezielt Investitionen in Maschinen und Fahrzeuge fördern. Geplant sind zeitlich befristete Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 30 %, die zusätzlich zur regulären AfA geltend gemacht werden können. Diese „Superabschreibung“ soll für Investitionen gelten, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 getätigt werden.
Vorteil: Du kannst bereits im ersten Jahr fast ein Drittel der Anschaffungskosten steuerlich absetzen, was Deine Steuerlast spürbar reduziert und Investitionen schneller rentabel macht. Damit will die Regierung nicht nur Unternehmen entlasten, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Investitionsabzugsbetrag – vor der Investition den Gewinn drücken
Ein besonders interessantes Werkzeug für kleine und mittlere Betriebe ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG. Damit kannst Du bereits vor dem Kauf einer Maschine bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend machen und so Deinen Gewinn senken, noch bevor Du Geld ausgibst.
Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag
Den Investitionsabzugsbetrag kannst Du unter folgenden Voraussetzungen nutzen:
- Dein Gewinn liegt unter 200.000 Euro im Jahr.
- Die Maschine wird dem Anlagevermögen zugeordnet.
- Sie ist beweglich und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt.
- Die Investition erfolgt innerhalb von drei Jahren.
Welche Maschinen sind förderfähig?
Nicht jede Investition wird steuerlich gleich behandelt. Damit Du die genannten Vorteile nutzen kannst, muss es sich bei der Maschine um ein sogenanntes bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln. Dazu zählen etwa:
- CNC-Fräsen, Drehmaschinen oder Sägen
- Druck- und Verpackungsmaschinen
- Reinigungs- und Lackieranlagen
- Kompressoren und Pumpen
- 3D-Drucker und moderne Fertigungstechnik
Nicht begünstigt sind dagegen Immobilien, Softwarelizenzen oder Fahrzeuge (außer bei bestimmten Ausnahmen im Rahmen der Sonderabschreibung).
Effizienz und Steuervorteile verbinden
Um bei Maschineninvestitionen nicht den Überblick zu verlieren, lohnt sich der Einsatz digitaler Unterstützung. ToolTime unterstützt Dich durch seine umfassenden mobilen Funktionen und Cloud-Features. Bereits auf der Baustelle kannst Du Arbeitszeiten, Leistungen, Fotos oder Aufmaße direkt per App erfassen – inklusive digitaler Unterschriften und automatischer Generierung von Arbeitsberichten als PDFs. Dank der Echtzeit-Synchronisation sind diese Daten sofort im Büro verfügbar, wodurch Angebote und Rechnungen deutlich schneller erstellt werden können. So behältst Du stets den Überblick über Termin‑ und Projektinformationen, ob im Büro oder auf der Baustelle.
Fazit
Investitionen in Maschinen bieten nicht nur betriebliche Vorteile, sie können auch Deine Steuerlast senken. Ob über reguläre Abschreibungen, Sonderregelungen oder neue gesetzliche Fördermaßnahmen: Wenn Du Deine Investitionen strategisch planst und die steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfst, holst Du das Maximum aus Deinem Maschinenkauf heraus. Lass Dich vor größeren Anschaffungen jedoch unbedingt steuerlich beraten, um alle Spielräume optimal zu nutzen.