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CNC-Maschine in einer Werkstatt, davor ein Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner, Stift und Finanzunterlagen mit Diagrammen und Tabellen.

Steuerliche Vorteile für Investitionen in Maschinen

Kira Meyer

Neue Maschinen sind für viele Handwerksbetriebe unverzichtbar, um effizienter zu arbeiten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch neben den betrieblichen Vorteilen bieten Investitionen in Maschinen auch steuerlich große Chancen. Von klassischen Abschreibungen bis zu Sonderregelungen wie dem Investitionsabzugsbetrag oder den geplanten Superabschreibungen ab 2025 – wer clever plant, kann seine Steuerlast deutlich senken. In diesem Artikel erfährst Du, wie Du Deine Maschineninvestitionen optimal nutzt und welche Voraussetzungen Du dabei beachten musst.

Warum lohnen sich Investitionen in Maschinen?

Investitionen sind ein wichtiger Bestandteil, wenn es darum geht, Deinen Betrieb wachsen zu lassen. Mit den richtigen Investitionen zum Beispiel in neue Maschinen kannst Du Deine Leistung, Deine Effizienz und im besten Fall auch Deine Marktposition stärken. Doch nicht nur das. Auch steuerlich kannst Du Investitionen zu Deinem Vorteil nutzen. Mit der richtigen Planung kannst Du mithilfe von Abschreibungen Deine Steuerlast reduzieren.

Abschreibungen richtig nutzen

Abschreibungen sind der wichtigste Weg, um Investitionen steuerlich richtig zu nutzen. Grundsätzlich musst Du bedenken, dass Du Investitionen in Maschinen oder ähnliche Geräte nicht auf einen Schlag steuerlich absetzen kannst. Stattdessen kommt die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG ins Spiel – auch Abschreibung genannt. Dabei stehst Du vor der Wahl zwischen drei Optionen: Die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Sonderabschreibung.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung verteilst Du die Anschaffungskosten Deiner Maschine gleichmäßig auf die betriebliche Nutzungsdauer. Das bedeutet: Jedes Jahr wird der gleiche Betrag steuerlich als Aufwand berücksichtigt, unabhängig davon, wie intensiv Du die Maschine nutzt.

Beispiel für die lineare Abschreibung: Du kaufst eine Maschine für 10.000 Euro mit einer geschätzten Nutzungsdauer von zehn Jahren. Dann kannst Du jedes Jahr 1.000 Euro abschreiben, bis der Anschaffungswert komplett berücksichtigt ist.

Degressive Abschreibung

Hier sinkt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr. Du kannst also in den ersten Jahren mehr absetzen. Diese Form wurde zwischenzeitlich abgeschafft, aber für bestimmte Investitionen wieder zugelassen. 

Sonderabschreibung gemäß § 7g EStG

Wenn Du als kleiner Betrieb eine neue Maschine anschaffst, kannst Du zusätzlich zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten geltend machen – vorausgesetzt, Du erfüllst bestimmte Bedingungen. Die Maschine muss transportierbar, abnutzbar und dem Anlagevermögen zugeordnet sein, also dauerhaft dem Betrieb dienen. Dein steuerlicher Gewinn im Vorjahr darf zudem nicht über 200.000 Euro liegen.
Und die Maschine muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr. 

Sonderabschreibungen ab 2025 – das sind die Neuerungen

Mit dem geplanten Steuerentlastungspaket möchte die Bundesregierung gezielt Investitionen in Maschinen und Fahrzeuge fördern. Geplant sind zeitlich befristete Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 30 %, die zusätzlich zur regulären AfA geltend gemacht werden können. Diese „Superabschreibung“ soll für Investitionen gelten, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 getätigt werden.

Vorteil: Du kannst bereits im ersten Jahr fast ein Drittel der Anschaffungskosten steuerlich absetzen, was Deine Steuerlast spürbar reduziert und Investitionen schneller rentabel macht. Damit will die Regierung nicht nur Unternehmen entlasten, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. 

Investitionsabzugsbetrag – vor der Investition den Gewinn drücken

Ein besonders interessantes Werkzeug für kleine und mittlere Betriebe ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG. Damit kannst Du bereits vor dem Kauf einer Maschine bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten steuerlich geltend machen und so Deinen Gewinn senken, noch bevor Du Geld ausgibst. 

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag

Den Investitionsabzugsbetrag kannst Du unter folgenden Voraussetzungen nutzen:

  • Dein Gewinn liegt unter 200.000 Euro im Jahr.
  • Die Maschine wird dem Anlagevermögen zugeordnet.
  • Sie ist beweglich und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt.
  • Die Investition erfolgt innerhalb von drei Jahren.
Beispiel: Du planst in zwei Jahren den Kauf einer Maschine für 80.000 Euro. Dann kannst Du heute bereits 40.000 Euro als Aufwand verbuchen und sparst damit direkt Steuern. Kaufst Du die Maschine fristgerecht, wird der IAB wieder aufgelöst und mit der Abschreibung verrechnet. Bei Abweichungen droht eine Rückzahlung inklusive Zinsen.

Welche Maschinen sind förderfähig?

Nicht jede Investition wird steuerlich gleich behandelt. Damit Du die genannten Vorteile nutzen kannst, muss es sich bei der Maschine um ein sogenanntes bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln. Dazu zählen etwa:

  • CNC-Fräsen, Drehmaschinen oder Sägen
  • Druck- und Verpackungsmaschinen
  • Reinigungs- und Lackieranlagen
  • Kompressoren und Pumpen
  • 3D-Drucker und moderne Fertigungstechnik

Nicht begünstigt sind dagegen Immobilien, Softwarelizenzen oder Fahrzeuge (außer bei bestimmten Ausnahmen im Rahmen der Sonderabschreibung). 

Effizienz und Steuervorteile verbinden

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Fazit

Investitionen in Maschinen bieten nicht nur betriebliche Vorteile, sie können auch Deine Steuerlast senken. Ob über reguläre Abschreibungen, Sonderregelungen oder neue gesetzliche Fördermaßnahmen: Wenn Du Deine Investitionen strategisch planst und die steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfst, holst Du das Maximum aus Deinem Maschinenkauf heraus. Lass Dich vor größeren Anschaffungen jedoch unbedingt steuerlich beraten, um alle Spielräume optimal zu nutzen.

FAQs 

Was sind die Vorteile der degressiven Abschreibung ab 2025?

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Die degressive Abschreibung, die ab Juli 2025 wieder möglich sein soll, bringt Dir einen echten Steuer-Vorteil: Du kannst in den ersten Jahren mehr abschreiben als bei der linearen AfA. Das bedeutet: Höhere Steuerersparnis direkt nach dem Kauf, wenn die Maschine meist am intensivsten genutzt wird. Dadurch verbessert sich Deine Liquidität und Investitionen rechnen sich schneller.

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag konkret?

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Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kannst Du schon vor dem Kauf einer Maschine bis zu 50 % der geplanten Kosten als Betriebsausgabe geltend machen und so Deine Steuerlast im laufenden Jahr senken. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Danach wird der IAB wieder „aufgelöst“ und mit der regulären Abschreibung verrechnet.

Wann lohnt sich die Kombination von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung?

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Die Kombination lohnt sich vor allem, wenn Du in einem Jahr hohe Gewinne erwirtschaftet hast. Mit dem IAB senkst Du den Gewinn bereits vor dem Kauf, mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG kannst Du dann im Jahr der Anschaffung zusätzliche 20 % absetzen. Ideal, um Deine Steuerlast über mehrere Jahre gezielt zu steuern, besonders bei größeren Investitionen.

Unter welchen Voraussetzungen gelten Maschineninvestitionen als steuerlich absetzbar?

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Damit eine Maschine steuerlich abgesetzt werden kann, muss sie folgende Kriterien erfüllen: Sie gehört zum Anlagevermögen. Sie ist beweglich. Sie ist abnutzbar und sie wird zu mindestens 90 % betrieblich genutzt. Dein Betrieb darf zudem im Vorjahr maximal 200.000 Euro Gewinn erzielt haben.

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