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Illustration einer digitalen Rechnung mit DATEV-Logo, Cloud-Symbol und GoBD-Ordner.

GoBD im Handwerk – darauf kommt es an (Update 2026)

Kira Meyer
Aktualisiert am: 21.01.2026

Die Digitalisierung ist längst im Handwerk angekommen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine korrekte, nachvollziehbare Buchführung. Seit 2015 gelten die GoBD – die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”. Hier erfährst Du kompakt und praxisnah, wie Du Deinen Betrieb GoBD-konform führst – inkl. aktueller Hinweise (u. a. Verfahrensdokumentation, E‑Rechnung, Schnittstellen zu DATEV und Lexware).

GoBD – Bedeutung und Ziele

GoBD gelten für alle steuerpflichtigen Unternehmen – also auch für Handwerksbetriebe jeder Größe. Ziel ist, dass Deine Buchführung vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar dokumentiert ist, unabhängig davon, ob Du papierbasiert oder digital arbeitest. Das Bundesfinanzministerium (BMF) beschreibt u. a. den Umgang mit elektronischen Belegen, mobilen Scans, Kassensystemen und den Datenzugriff der Finanzverwaltung (Z1/Z2/Z3). Quelle: BMF – GoBD

Unsere Checkliste – Vorgaben und Pflicht zum Thema GoBD

Die GoBD konkretisieren die Anforderungen aus AO § 146/§ 147. Für den Alltag im Handwerk sind besonders wichtig:

Grundsatz: Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit

  • Keine Buchung ohne Beleg. Jeder Geschäftsvorfall muss belegbar und für Dritte nachvollziehbar sein.
  • Belege müssen u. a. enthalten: eindeutige Belegnummer, Datum, Betrag/Mengen, Aussteller, Empfänger.
  • Aufbewahrungsfristen: 6 bis 10 Jahre (z. B. Belege, Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse/Bilanzen).
  • Zeitnahe Erfassung:
    • Bargeschäfte: täglich erfassen.
    • Unbare Vorgänge: Erfassung innerhalb von 10 Tagen gilt als unbedenklich.

Grundsatz: Ordnung

  • Buchungen müssen systematisch erfasst und für Dritte jederzeit nachvollziehbar sein.
  • Bare und unbare Vorgänge getrennt aufzeichnen.
  • Steuerpflichtige, steuerfreie und nicht steuerbare Umsätze getrennt ausweisen.
  • Verfahrensdokumentation ist Pflicht: Beschreibe Prozesse, Zuständigkeiten, Systeme und Schnittstellen (z. B. ToolTime → DATEV/Lexware). Ohne Doku gelten digitale Workflows schnell als nicht GoBD-konform.

Grundsatz: Unveränderbarkeit

  • Belege/Buchungen revisionssicher aufbewahren.
  • Änderungen lückenlos protokollieren (Änderungshistorie), nachträgliche Manipulation ausschließen.
  • Elektronische Belege sind Papierbelegen gleichgestellt, wenn Integrität/Lesbarkeit über die Frist gesichert sind (Prozess ist entscheidend, nicht nur das Dateiformat).

Digitalisierte Buchführung im Handwerk

Digitale Prozesse machen GoBD-konformes Arbeiten einfacher – gerade bei mobiler Arbeit, vielen Belegen oder Projekten mit Abschlägen/Schlussrechnungen.

Vorteile der digitalen Buchführung

  • Belege per App erfassen und Projekten zuordnen.
  • Jederzeit Zugriff, weniger Papier, weniger Fehler.
  • Automatische Historie, zentrale Suche.
  • Sichere Archivierung und einfacher Datenexport (für Steuerberatung/Prüfung).

DATEV-Anbindung in ToolTime (automatisierte Übergabe)

Mit der DATEV-Integration automatisierst Du Deine vorbereitende Buchhaltung – ohne Exporte per E‑Mail oder manuelle Importe:

  • So läuft’s ab:
    • Ausgangsrechnungen in ToolTime erstellen, Eingangsrechnungen (PDF/E‑Rechnung/Kassenbelege) hochladen.
    • Mit einem Klick alle Ein‑/Ausgangsrechnungen des gewählten Monats an DATEV Unternehmen online übertragen (Rechnungsdatenservice 1.0).
    • Belegdaten stehen der Buchhaltung bzw. Deinem Steuerberater direkt in DATEV zur Verfügung.
  • Deine Vorteile:
    • Bis zu 8 Stunden Zeitersparnis/Monat durch Wegfall manueller Datenpflege.
    • Weniger Fehler & Rückfragen: strukturierte, formatkonforme Übergabe.
    • Geringere Steuerberaterkosten durch effizientere Weiterverarbeitung.
    • Keine Zusatztools: vollständig in ToolTime integriert, verschlüsselt und offiziell geprüft.

Software & Schnittstellen: ToolTime, Lexware, DATEV

ToolTime unterstützt Dich u. a. bei:

  • Angebot/Rechnung mit automatischer Nummerierung und Projektablage.
  • GoBD-konformem Datenexport für Behörden/Prüfungen (ToolTime Support – Datenexporte).
  • Nahtloser Zusammenarbeit mit Deiner Buchhaltung:
    • DATEV: Direktanbindung zu DATEV Unternehmen online (Rechnungsdatenservice 1.0).
    • Lexware Office: Saubere Übergabe Deiner Daten in die Fibu – Best Practices im Beitrag zur Lexware-Integration.
Tipp: Halte in der Verfahrensdokumentation fest, wie ToolTime, DATEV und Lexware zusammenspielen (z. B. Nummernkreise, Rollen/Rechte, Monatsrhythmus).

Hinweis 2025+: E‑Rechnungspflicht im B2B kommt schrittweise. Je früher Du Prozesse und Schnittstellen sauber aufsetzt, desto weniger Aufwand später (siehe Beitrag zur E‑Rechnungspflicht).

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Job erledigt.

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Prüfung und Strafen

Die Finanzverwaltung kann Deine Buchführung unangekündigt prüfen. Sind Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit trotz kleiner Formfehler gegeben, drohen i. d. R. keine Konsequenzen. Bei gravierenden Mängeln (fehlende Belege, keine Verfahrensdokumentation, nicht zeitgerechte Erfassung) kann geschätzt werden – mit Nachzahlungen und Zinsen.

Unser Fazit für Dich

GoBD sind kein Selbstzweck – sie helfen Dir, sauber zu arbeiten, Liquidität im Blick zu behalten und in Prüfungen stressfrei zu bestehen. Mit klaren Routinen, einer kurzen Verfahrensdokumentation und einer passenden Software hast Du das Thema im Griff. Die neue DATEV‑Anbindung und die Lexware‑Schnittstelle in ToolTime reduzieren Deinen Aufwand spürbar – von der Baustelle bis zur Buchführung.

FAQs

Sind Handwerksbetriebe GoBD‑pflichtig?

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Ja. Alle steuerpflichtigen Unternehmen müssen die GoBD einhalten – unabhängig von Größe, Branche oder ob papierbasiert bzw. digital gearbeitet wird.

Was muss nach GoBD archiviert werden?

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Alle steuerlich relevanten Unterlagen (u. a. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse/Bilanzen, Buchungsbelege, Geschäftsbriefe, sonstige steuerlich relevante Unterlagen) gemäß AO § 147 – 6 bis 10 Jahre.

Ist eine PDF GoBD‑konform?

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Ja, wenn sie unveränderbar aufbewahrt, über die Frist lesbar und prozessual korrekt eingebunden ist (revisionssichere Ablage, Protokollierung). Der Prozess ist entscheidend, nicht nur das Dateiformat.

Wie unterstützt ToolTime die Zusammenarbeit mit Steuerberatern?

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Über die integrierte DATEV‑Anbindung (Rechnungsdatenservice 1.0) übergibst Du Ein‑ und Ausgangsrechnungen mit einem Klick direkt an DATEV Unternehmen online. Zusätzlich erleichtern GoBD‑konforme Exporte und saubere Nummernkreise die Arbeit Deiner Steuerberatung.

Ist digitale Buchführung Pflicht?

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Nein. Entscheidend ist die GoBD‑Konformität der Prozesse (Papier oder digital). Mit Blick auf die E‑Rechnungspflicht im B2B werden digitale Workflows aber immer wichtiger.

Funktioniert ToolTime auch mit Lexware?

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Ja. ToolTime unterstützt die Datenübergabe zu Lexware Office. Best Practices und Details findest Du im Beitrag zur Lexware-Integration.

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