Grundsatzerklärung

Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte ist für uns bei WISAG ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. „Wir“ und „WISAG“ im Sinne dieser Grundsatzerklärung sind die AVECO Holding AG und sämtliche mit ihr verbundenen Unternehmen, insbesondere die WISAG Dienstleistungsholding AG, die WISAG Facility Service Holding AG, die WISAG Industrie Service Holding AG, die WISAG Aviation Service Holding AG, die WISAG Service Holding Europa GmbH und die jeweiligen diesen Geschäftsbereichen zugehörigen Unternehmenseinheiten.

Beschreibung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

Aufgrund unserer Analyse potenzieller menschenrechtlicher Risiken unserer Unternehmenstätigkeit konzentrieren wir uns auf die folgenden Menschenrechte:

Arbeitsbedingungen und angemessener Lohn

Die Vergütung unsere Beschäftigten entspricht den jeweiligen Branchen- und Arbeitsmarktstandards, der Mindestlohngesetzgebung und steht in Einklang mit den Bedingungen der geltenden Tarifverträge, soweit diese auf die Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind. Wir bezahlen die Beschäftigten zeitnah und stellen die Berechnung der jeweiligen Vergütungshöhe in leicht nachvollziehbarer Art und Weise dar. Wir halten uns an alle geltenden Gesetze bezüglich Arbeitszeiten, so dass eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeiten, Arbeitspausen sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub gewährleistet ist.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden sind für uns von größter Bedeutung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Branchenstandards bieten wir ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit unserer Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Wir legen Wert auf eine jederzeitige Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen zum Schutz des Einzelnen und zum Schutz der Allgemeinheit.

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Wir respektieren das Recht unserer Beschäftigten, einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ihrer Wahl beizutreten oder dies nicht zu tun. Wir erkennen an und respektieren das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze Tarifverhandlungen zu führen. Mitarbeiter, die als Arbeitnehmervertreter fungieren, werden in keiner Weise benachteiligt oder begünstigt.

Vielfalt statt Diskriminierung

Wir pflegen eine Organisationskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder einzelnen Person geprägt ist. Wir stellen im Rahmen unserer Personalprozesse sicher, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Beschäftigten gerecht werden. Wir erkennen die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb unserer Organisation an und wertschätzen die darin liegenden Potentiale. Daher haben wir die Charta der Vielfalt für Diversity in der Arbeitswelt unterzeichnet und setzen deren Inhalte in unserer Organisation um.

Erwartungen an Beschäftigte und unsere Geschäftspartner

Diese Grundsatzerklärung ist für alle unsere Führungskräfte und Beschäftigten verbindlich. Sie wird durch die Mitglieder unserer geschäftsführenden Organe und die jeweiligen Standortverantwortlichen in allen Geschäftsabläufen umgesetzt.

Diese Grundsatzerklärung wird allen unseren Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen in geeigneter Form zugänglich gemacht und veröffentlicht. Die hierfür angewendeten Kommunikationsmaßnahmen werden wir mit dem Konzernbetriebsrat und bei entsprechendem Bedarf auch weiteren Arbeitnehmervertretern abstimmen und hierbei großen Wert darauflegen, dass die Grundsatzerklärung auch Beschäftigten ohne eigene Zugangsmöglichkeit zu unserer IT-Landschaft zugänglich gemacht wird.

Wir haben in dieser Grundsatzerklärung zugleich unseren Anspruch und unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner formuliert. Wir erwarten von diesen, sich jeweils zur Einhaltung der Menschenrechte zu bekennen und dies durch für die jeweilige Organisation angemessene, zumindest den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Maßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der jeweiligen Lieferkette sicherzustellen.

Risikomanagement / Berichterstattung

Unsere Verpflichtung zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte spiegelt sich insbesondere in einer regelmäßigen bzw. bei entsprechenden Verdachtsmomenten anlassbezogenen Risikobewertung und Sorgfaltspflichtprüfung wider.

Wir haben für diese Aufgabe einen Menschenrechtsbeauftragten benannt, der in dieser Rolle unmittelbar an den Vorstand der AVECO Holding AG berichtet und in Zusammenarbeit mit funktionsübergreifenden Teams die zur Zielerreichung erforderlichen Präventions- und Abhilfemaßnahmen konzipiert und validiert.

Bei festgestellten Verstößen im eigenen Geschäftsbereich werden wir unverzüglich Maßnahmen ergreifen, durch die die Verletzung der festgestellten menschenrechtsbezogenen bzw. umweltbezogenen Pflicht beendet wird.

Mit Hilfe von gezielten Schulungen unserer für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen zuständigen Beschäftigten schaffen wir ein Bewusstsein für die Bedeutung dieser Verpflichtungen.

Unser Anspruch ist es, diese Anforderungen an alle unsere Lieferanten und Subunternehmer (gemeinsam bezeichnet als Zulieferer) zu stellen und zu kommunizieren.

Wir fordern unsere unmittelbaren Zulieferer auf, unsere Standards zu Menschenrechten im Allgemeinen und Arbeitsbedingungen im Besonderen vertraglich anzuerkennen, selbst einzuhalten, diese Verpflichtungen in einer etwaigen Lieferkette weiterzugeben und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen deren Einhaltung zu überwachen. Wir unterstützen unsere Zulieferer bei der Umsetzung, beispielsweise in Form von Informationen oder der Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungen.

Wir behalten uns im Rahmen der Vertragsbedingungen vor, die Einhaltung dieser Pflichten durch die unmittelbaren Zulieferer zu prüfen (gegebenenfalls auch in Form von Audits vor Ort oder anderen Kontrollmaßnahmen) und bei entsprechenden Verstößen Konsequenzen zu ziehen, die von der unverzüglichen Erstellung und Umsetzung eines Konzepts zur Beendigung des Verstoßes bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen reichen.

Wir überprüfen die Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen regelmäßig, zumindest jedoch einmal je Geschäftsjahr sowie in allen Fällen, in denen wir mit einer veränderten Risikolage rechnen müssen.

Wir werden jährlich einen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen, insbesondere zur Offenlegung der Ergebnisse unserer Risikobewertung und der daraus abgeleiteten Maßnahmen.

Abhilfemaßnahmen bei Verstößen / Beschwerdeverfahren

Wird festgestellt, dass ein Risiko besteht, dass unsere Geschäftstätigkeiten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursachen oder mitverursachen können, verfügen wir über ein Verfahren zur Bewertung, Änderung bzw. Einstellung derartiger Aktivitäten. Wir bestärken unsere Beschäftigten sowie die Beschäftigten in unserer Lieferkette, vermutete Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechten über unser Beschwerdeverfahren zu melden. Hierfür haben wir für unsere Beschäftigten die Zugangswege zur Beschwerdestelle (E-Mail, Telefon-Hotline oder den Weg über die zuständigen Personalabteilungen bzw. die jeweiligen Vorgesetzten) und die Verfahrensordnung über unser Intranet und über Informationsschreiben bekannt gemacht und auch hier Wert darauf gelegt, dass Beschäftigte ohne eigene Zugangsmöglichkeit zu unserer IT-Landschaft jederzeit Zugang zur Beschwerdestelle haben können. Unsere Geschäftspartner und Dritte haben ebenfalls die Möglichkeit, via E-Mail und Telefon potenzielle Verstöße gegen diese Grundsatzerklärung und / oder sonstige potentiell negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte zu melden.