Die Fahrzeuge in einem Handwerksbetrieb sind essenziell für das Tagesgeschäft, sie fungieren oft als mobile Werkstatt und bringen die Mitarbeiter zuverlässig zum Kunden. Zusätzlich ist das Fahrzeug ein Aushängeschild des Betriebs und Werbefläche, um das eigene Unternehmen gut zu vermarkten. Einen Handwerksbetrieb ohne Fuhrpark zu leiten, wäre wahrscheinlich unmöglich, da dieser den Alltag unglaublich vereinfacht.
Wie jeder andere Gegenstand, der regelmäßig in Benutzung ist, verliert jedoch auch das Firmenfahrzeug nach und nach an Wert. Dieser Wertverlust kann steuerlich in Form einer Abschreibung geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die Kosten der Anschaffung nicht auf einen Schlag steuerlich absetzbar sind, sondern auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Du willst ein Fahrzeug abschreiben lassen? Dann erklären wir Dir im Folgenden alles, was Du darüber wissen musst.
Wann darf ein Fahrzeug abgeschrieben werden?
Ein Fahrzeug darf abgeschrieben werden, wenn es dem Betrieb selbst gehört und dem Betriebsvermögen zugeschrieben werden kann. In diesem Fall spricht man auch von einem Kfz-Anlagevermögen. Handelt es sich um einen Neuwagen, dann beträgt die Abschreibungsdauer gemäß der Nutzungsdauer sechs Jahre. Neben dem Kaufpreis dürfen sogenannte Anschaffungsnebenkosten abgesetzt werden. Dazu zählen u.a.:
- Kosten zur Überführung/Lieferung des Fahrzeugs
- TÜV
- Zulassung und Nummernschilder
- Auslagen für die Zulassung
- Kosten für den Umbau oder für eine Anpassung des Fahrzeugs
Die Abschreibung des Fahrzeugs startet mit der Inbetriebnahme. Wird das Fahrzeug beispielsweise am 10. Juli in Betrieb genommen, so beginnt die Abschreibung auch im Monat Juli. Man unterscheidet hierbei noch zwischen umsatzsteuerpflichtigen und nicht umsatzsteuerpflichtigen Handwerksbetrieben. Bei letzterem gilt der Bruttolistenpreis und bei umsatzsteuerpflichtigen Handwerksbetrieben der Nettolistenpreis plus Anschaffungsnebenkosten des Fahrzeugs als Basis für die Abschreibung.
Doch wer ist eigentlich dafür zuständig, dass Du mit dem Firmenfahrzeug Steuern sparst? Im besten Fall kümmert sich darum der Fuhrparkleiter in Zusammenarbeit mit der Buchhaltung.
Was bedeutet die Absetzung für Abnutzung (AfA-Tabelle)?
Da der Handwerksbetrieb nicht einfach selbst Werte zur Abschreibung festlegen darf, gibt es vom Bundesministerium für Finanzen Vorgaben, wie dies zu erfolgen hat. Um Steuern mit dem Firmenfahrzeug zu sparen, muss eine Abschreibung mithilfe der Tabelle für die Absetzung für Abnutzung (AfA) erfolgen.
Gängig sind hierbei insbesondere die lineare Abschreibung und die leistungsbezogene Abschreibung, die im Folgenden näher erläutert werden. Die sogenannte degressive Abschreibung, bei der sich der Abschreibungsbetrag prozentual zum Neupreis berechnet, wurde zum 1. Januar 2025 zunächst abgeschafft. Dies soll aber im Laufe des Jahres neu verhandelt werden.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung verteilt man den Anschaffungswert entsprechend der Nutzungsdauer des Fahrzeugs. Der Vorteil hierbei ist, dass die Berechnung recht simpel ist und dass der realistische Wertverlust einfach dargestellt werden kann. Der abzuschreibende Betrag bleibt bei der linearen Abschreibung jährlich konstant. Die Abschreibung beginnt mit der Anschaffung des Fahrzeugs und endet mit der Nutzungsdauer - am Ende ist der Wert null. Die Formel für die Abschreibung lautet:
Jährlicher Abschreibungsbetrag: Anschaffungskosten - Restwert / Nutzungsdauer in Jahren
Die Nutzungsdauer bei einem Pkw wird im Schnitt auf sechs Jahre festgelegt. Bei einem LKW werden neun Jahre veranschlagt, das kann jedoch je nach steuerlicher Vorgabe variieren. Das Fahrzeug wird so lange abgeschrieben, bis der Restwert nur noch 1 Euro beträgt.
Beispiel für die Abschreibung eines Pkws aus einem Handwerksbetrieb:
So simpel die lineare Abschreibung ist, ergeben sich hieraus auch negative Aspekte. Eine Wertminderung ist grundsätzlich selten linear. Der Wertverlust ist bei einem Fahrzeug besonders in den ersten Jahren häufig höher. Auch reale Werte, wie etwa die gefahrene Kilometerleistung oder der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs werden nicht berücksichtigt.
Leistungsbezogene Abschreibung
Die leistungsbezogene Abschreibung kann eine gute Alternative zur linearen Abschreibung sein. Im Steuerrecht ordnet man sie der planmäßigen Abschreibung zu. Schwankt die Nutzung der Fahrzeuge im Handwerksbetrieb stark, sollte man die Abschreibung leistungsbezogen angehen. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung nicht bezogen auf die Nutzungsdauer, sondern häufig auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Beispiel: Ein Handwerksbetrieb kauft ein Firmenfahrzeug für 20.000 Euro. Die erwartete Gesamtlaufleistung liegt bei 200.000 Kilometern. Die Formel für die Abschreibung lautet: 20.000 Euro/200.000 Kilometer = 10 Cent. Wenn im ersten Jahr 20.000 Kilometer gefahren werden, ergibt sich mit der Rechnung 20.000 Kilometer x 0,10 Cent eine Abschreibungssumme von 2000 Euro.
Für die leistungsbezogene oder Sonderabschreibung ist eine präzise Dokumentation notwendig. Mit der mobilen Zeiterfassung-Funktion von ToolTime gelingt das rechtssicher und einfach.
Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG
Kommt das Fahrzeug bei mehr als 90 Prozent im Anschaffungs- und Folgejahr für Fahrten innerhalb des Handwerksbetriebes zum Einsatz, kann eine Sonderabschreibung von 20 Prozent erfolgen. Wurde das Fahrzeug ab dem Jahr 2024 angeschafft, kann die Abschreibung sogar bei rund 40 Prozent liegen.
Die Sonderregelung eignet sich besonders für kleinere Handwerksbetriebe. Eine wichtige Voraussetzung, um die Sonderabschreibung geltend zu machen, ist, dass das Betriebsvermögen im Vorjahr der Abschreibung maximal 235.000 Euro aufweist oder dass der Gewinn im Vorjahr maximal 100.000 Euro betragen hat. Wie oft das Fahrzeug in Benutzung war, wird im Fahrtenbuch mit einer genauen Kilometeraufstellung festgehalten.
Werden Nachweise nicht an das Finanzamt erbracht, geht dieses meist davon aus, dass mehr als 10 Prozent der Fahrten privat erfolgt sind. Ein Fahrtenbuch ist also für den Fuhrpark eines Handwerksbetriebs unerlässlich.
Digitale Unterstützung bei der Dokumentation mit ToolTime
Um die Voraussetzungen für eine steuerlich anerkannte Abschreibung zu erfüllen, ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend. ToolTime bietet praktische Schnittstellen zu DATEV & Co, damit Deine Daten direkt an Steuerberater oder Buchhaltung übergeben werden können. So lassen sich die erforderlichen Nachweise, wie Fahrtenbücher oder betriebliche Nutzungsnachweise, einfacher organisieren und dem Finanzamt korrekt vorlegen.
Fazit
Mit der Abschreibung für Handwerkerfahrzeuge können Betriebe ordentlich Steuern sparen. Doch Vorsicht: Abschreiben bedeutet nicht gleich absetzen! Eine Abschreibung bezieht sich auf die Nutzungsdauer des Fahrzeugs und dauert im Schnitt sechs Jahre. Entscheidend ist, dass die Buchhaltung mithilfe von Fahrtenbüchern und Kilometeraufstellungen sorgsam geführt wird, um sie dem Finanzamt vorzulegen. Der wichtigste Aspekt, um eine Abschreibung zu erwirken, ist jedoch, dass das Fahrzeug Teil des Betriebsvermögens ist.