Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können schnell teuer werden, egal ob es um Renovierungen, Modernisierungen oder kleinere Instandhaltungen geht. Umso besser, dass der Staat Privatpersonen mit einem Steuerbonus unterstützt. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Handwerkerrechnungen korrekt einreicht, kann seine Steuerlast deutlich senken und bares Geld sparen. In diesem Artikel erfährst Du, welche Handwerkerleistungen steuerlich gefördert werden, wie hoch der Steuervorteil ausfällt und was Du dabei unbedingt beachten solltest.
Was ist der Steuervorteil für Bauhandwerker?
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen bietet Privatpersonen die Möglichkeit, bei Renovierungen, Modernisierungen und Instandhaltungsarbeiten finanziell entlastet zu werden. Wer ihn nutzt, kann jährlich 20 Prozent der Lohn- und Arbeitskosten von maximal 6000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen. Das bedeutet eine Ersparnis von bis zu 1200 Euro pro Jahr. Der Bonus gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohnräume in Deutschland und setzt voraus, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt und die Rechnungen unbar bezahlt werden. So lassen sich die Haushaltskasse spürbar entlasten und zugleich der Werterhalt oder die Verbesserung der eigenen Immobilie fördern.
Diese Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist von den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen abzugrenzen, auch wenn diese parallel abgesetzt werden können. Laut § 35a EStG fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen zum Beispiel hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie die Gartenpflege, Hausmeisterarbeiten, Umzugskosten oder die Anstellung einer Putzkraft. Auch Handwerkerleistungen werden unter § 35a EStG gefasst, meinen aber konkret Modernisierungsmaßnahmen, Renovierungen und Instandhaltungen. Dazu zählen beispielsweise:
- Austausch von Bodenbelägen, Pflasterarbeiten, Zaunbauarbeiten
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Installation und Instandsetzung von Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen
- Arbeiten am Dach oder der Fassade
- Wartung und Reparatur von Geräten, wie beispielsweise der Waschmaschine, dem Herd oder dem Fernseher
- Schornsteinfeger-Leistungen und Kosten für den Kamin
- Schlüsseldienste
Um den Unterschied zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und den Handwerkerleistungen noch deutlicher zu machen, hier ein Beispiel: Die Handwerkerleistung besteht darin, den Boden für die Terrasse zu verlegen. Wenn jemand gegen ein Entgelt regelmäßig kommt, um diese zu reinigen, handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Zusätzlich zählen haushaltsnahe Dienstleistungen zu den Tätigkeiten, die beispielsweise die Hauseigentümer oft auch selbst übernehmen könnten. Für die anderen werden Fachkräfte benötigt.
Steuerbonus erhalten – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um den Steuerbonus für Handwerkerleistungen geltend machen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
- Privathaushalt: Der Auftrag muss als Privatperson und nicht als Unternehmen vergeben werden.
- Eigennutzung: Das Haus oder die Wohnung, in der renoviert wird, muss selbst genutzt werden. Der Steuerbonus gilt jedoch auch für Ferienhäuser und -wohnungen, wenn sich diese in Deutschland befinden.
- Kein Neubau: Die Immobilie muss bereits länger bestehen, Neubaumaßnahmen können steuerlich nicht begünstigt werden.
- Keine Barzahlung: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Das Geld sollte beispielsweise per Überweisung gezahlt werden, damit ein Zahlungsnachweis in Form eines Überweisungsbeleges oder Kontoauszuges bei der Steuer mit eingereicht werden kann.
- Ordentliche Rechnung: Reiche eine Rechnung ein, in der alle notwendigen Pflichtangaben, wie beispielsweise die Rechnungsnummer und der Steuersatz aufgeführt sind. Wichtig: Lohn- und Arbeitskosten müssen getrennt voneinander aufgeführt werden.
- Keine Vorleistungen: Vorarbeiten, die in der Werkstatt des Handwerkerbetriebs ausgeführt werden, können steuerlich nicht berücksichtigt werden.
- Kein doppelter Bonus für Ehepaare: Leider kann nur ein Ehepartner die anfallenden Rechnungen geltend machen. Diese werden entweder den beiden Parteien zur Hälfte angerechnet oder derjenige, der die Rechnung beglichen hat, erhält das Geld.
Ein Rechnungsprogramm speziell für Handwerker schafft Vorteile für beide Seiten: Handwerker und Du profitiert von formal korrekten und steuerkonformen Rechnungen, bei denen Lohn- und Materialkosten klar getrennt ausgewiesen werden.
Wie hoch kann die steuerliche Vergünstigung ausfallen?
Damit Auftraggeber für Renovierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen von Bauhandwerkern möglichst viel von der Steuer absetzen können, gibt es ein paar Punkte zu beachten. Wer beispielsweise im Jahr 2025 eine Maßnahme im Miet- oder Wohnhaus plant, sollte bereits die Steuer 2026 im Blick haben, da Nettokosten bis maximal 6000 Euro absetzbar sind. Wichtig ist hierbei, dass es sich ausschließlich um die Arbeitsleistung und nicht um die Materialkosten für beispielsweise Farbe oder Pinsel handelt. Laut Finanzamt können nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG von maximal 6000 Euro im Jahr 20 Prozent angerechnet werden, sodass mindestens 1200 Euro eingespart werden können. Auch Rechnungen von verschiedenen Handwerkern können über das Jahr aufgehoben und dann in der Summe beim Finanzamt eingereicht werden, solange der Betrag von 6000 Euro nicht überschritten wird.
Stelle Dir folgendes Beispiel vor: Deine automatische Bewässerungsanlage des Rasens ist kaputt und Du beauftragst einen Handwerker, um die Dichtung reparieren zu lassen. Da der Aufwand nicht groß ist und der Betrag sich lediglich auf 150 Euro beläuft, zahlst Du in bar. Zusätzlich planst Du die Sanierung Deiner 7 m² großen Terrasse und beauftragst erneut den Handwerker, der nun wie folgt abrechnet:
Sonderfall: Energetische Sanierung
Du planst eine energetische Sanierung? Dann kannst Du nach § 35c EStG ebenfalls Steuerermäßigungen geltend machen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch zu denen vom Steuerbonus für Bauhandwerker. Zur energetischen Sanierung zählen beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlage, der Austausch alter Fenster gegen nachhaltigere Modelle mit Wärmedämmung oder die Installation einer Markise gegen Sonneneinstrahlung im Sommer.
Bei maximalen Kosten von 200.000 Euro bei der Sanierung beläuft sich die Steueranrechnung auf 20 Prozent. So können insgesamt also 40.000 Euro gespart werden. Der Unterschied zum Steuerbonus für Bauhandwerker ist, dass auch Materialkosten neben den Arbeitskosten geltend gemacht werden können. Die Vergünstigung wird jedoch nur ausgezahlt, wenn die Kosten auf drei Jahre verteilt werden. Zusätzlich muss die Immobilie älter als zehn Jahre sein und Du musst in dem zu sanierenden Objekt wohnen.
Handwerksprozesse effizient verwalten mit ToolTime
Um Handwerkerleistungen und die dazugehörigen Nachweise optimal zu organisieren, ist ToolTime Die digitale Lösung für Handwerker. Die Software unterstützt Handwerksbetriebe dabei, Projekte und Rechnungen zentral zu erfassen. Durch Schnittstellen zu Buchhaltungsprogrammen können alle relevanten Daten einfach weiterverarbeitet werden. So wird es leichter, alle relevanten Unterlagen für den Steuerbonus ordentlich zu dokumentieren und den Überblick über laufende Arbeiten und Kosten zu behalten.
Fazit
Wer eine Renovierung oder Modernisierung plant, sollte die möglichen Steuervorteile für Bauhandwerker stets im Blick haben. Insgesamt können durch den Bonus nach 35a EStG ganze 1200 Euro eingespart werden, wenn Du 20 Prozent auf die Arbeitskosten geltend machst. Lasse die Arbeitskosten also stets separat in der Rechnung aufführen und zahle nicht in bar, damit Du dem Finanzamt einen Zahlungsnachweis vorlegen kannst. Bedenke zusätzlich, dass die sehr ähnlichen, haushaltsnahen Dienstleistungen getrennt von den Leistungen des Handwerkspersonals abgesetzt werden müssen.